1.) Das Benützen des Modellflugplatzes ist grundsätzlich nur den Mitgliedern des MFS Neukirchen/E gestattet.

2.) Jedes Mitglied ist verpflichtet beim österreichischen AERO-CLUB eine Modellhaftpflichtversicherung abzuschließen und diese gegenüber dem Vorstand durch den Einzahlungsschein nachzuweisen.
Kann keine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden, muss vom Sektionsleiter oder Vorstand ein Flugverbot erteilt werden.

3.)
Der MFS übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und Sachbeschädigungen. Jeder Modellpilot haftet für die von ihm verursachten Schäden. Jeder Pilot ist verpflichtet, sein Modell im technischen einwandfreien Zustand zu halten.

4.) Anfänger dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenden Piloten fliegen.

5.) Vor Inbetriebnahme der Fernsteuerung muss jeder Modellpilot seine Frequenzmarke von der Frequenztafel nehmen.
Bei Mehrfachbelegung von Kanälen darf nur derjenige Modellpilot den Sender einschalten bzw. starten, der im Besitz der Frequenzmarke ist. Alle Piloten, die den gleichen Kanal belegen, müssen sich untereinander absprechen.

6.) Unnötige Lärmentwicklung ist grundsätzlich zu vermeiden.

Jedes Flugmodell darf eine Lautstärke von max. 84 dB (A) nicht überschreiten.
(Gemessen in 7m Abstand, Modell in 1m Höhe, mit dem Auspuff zum Messgerät, Vollgas)
Flugmodelle, die diesen Wert überschreiten, erhalten keine Starterlaubnis!

Es dürfen nicht mehr als drei Modelle mit laufendem Verbrennungsmotor gleichzeitig in der Luft sein.

Bei Nichteinhaltung der höchstzulässigen Lautstärke, oder besonders lauten Motoren während des Fluge, auch unter 84 dB (A), sowie Nichteinhaltung der Flugrichtung, kann vom Obmann, bzw. Vorstand oder dessen Beauftragten ein Flugverbot des betreffenden Modells erlassen werden.

7.) Die Startvorbereitungen dürfen ausnahmslos nur im Vorbereitungsraum erfolgen. Aus Sicherheitsgründen muss das Modell beim Start des Motors in geeigneter Weise gesichert oder gehalten werden.

8.) Das Betreten der Start/Landebahn ist dem Piloten (und seinem Helfer) nur beim Start- und Landevorgang gestattet. Ansonsten hat sich der Pilot beim Steuern seines Modells je nach Windrichtung an der Seite oder am Ende des Schutznetzes aufzuhalten.

9.) Der beabsichtigte Landevorgang ist rechtzeitig durch lautes Rufen von „LANDUNG“ anzukündigen.

10.) Grundsätzlich darf nur der Luftraum östlich des Schutznetzes benutzt werden.

Das Überfliegen von Personen und Gebäuden ist ausnahmslos verboten. Es gilt absolutes Flugverbot, wenn auf den in unmittelbarer Nähe liegenden Feldern landwirtschaftliche Arbeit durchgeführt wird.

11.) Bei Wahrnehmung von Militärflugzeugen ist sofort nach Süden abzudrehen und unverzüglich zu landen.

12.) Bei Außenlandungen bzw. Absturz oder Verlust von Teilen des Modells ist das umliegende Gelände nur durch eine Person äußerst schonend zu betreten. Die Lande- oder Absturzstelle ist von allen zum Modell gehörenden Teilen unverzüglich zu räumen. Bei größeren Flur- oder Ernteschäden hat der Pilot den Grundstückseigentümer schnellstmöglich zu informieren.

13.) Bei Instandsetzungsarbeiten (Mäharbeiten) auf dem Gelände ist jeglicher Flugbetrieb verboten.

14.) Mitarbeit im Verein ist Ehrensache, jedes Mitglied muss für Arbeiten am Flugplatz und bei Veranstaltungen ansprechbar sein

15.) Für peinlichste Sauberkeit ist zu Sorgen. Das Zurücklassen von Müll jeglicher Art auf dem Flugplatzgelände ist nicht erlaubt. Es ist Sorge zu tragen, dass das Erdreich in keiner Weise verunreinigt wird.

16.) Die festgelegten Flutzeiten sind verbindlich einzuhalten.

17.) Nicht vom Vorstand geladene Gäste dürfen erst nach Bezahlung der Gastgebühr und Nachweis einer Modellhaftpflichtversicherung die Anlage zu den üblichen Flugzeiten benützen. Die Flugplatz-Ordnung und die Bestimmungen auf der Gästeliste sind einzuhalten.

18.) Verstöße gegen die Flugplatz-Ordnung werden im Erstfall mit einer befristeten Flugsperre, im Wiederholungsfall mit dem Ausschluss vom Flugbetrieb geahndet.

19.) Die Anweisungen der Vorstandschaft bzw. deren beauftragte Personen ist folgezuleisten.

20.) Vorrangige Gültigkeit hat immer die im Schaukasten auf dem Flugplatz ausgehängte Flugplatz-Ordnung.